Führerscheinklassen

Auf dieser Seite findest du eine Übersicht aller gängigen Führerscheinklassen – vom Mofa und Motorrad über Pkw und Anhänger bis hin zu Lkw- und Traktorführerscheinen. Jede Klasse unterscheidet sich in Fahrzeugart, Gewicht, Leistung und Einsatzbereich. Wir zeigen dir verständlich, welche Fahrerlaubnis für dein Vorhaben die richtige ist.

Mofa


Alter: ab 15 Jahren (Anmeldung mit 14 ½)
Fahrzeuge: Zweiräder mit max. 50ccm Hubraum, max. 25 km/h
Ausbildung: 6x Theorieunterricht, 2x praktische Fahrstunde, theoretische Prüfung

AM


Alter: Ab 16 (Anmeldung mit 15 ½)
Fahrzeuge: Zweiräder mit max. 50ccm Hubraum in Benzinmotoren oder max. 4KW in Elektro- und Dieselmotoren, max. 45 km/h, 45-Km/h Autos
Ausbildung: 6x Theoriestunden, 6x Fahrstunden, theoretische und eine praktische Prüfung

A1


Alter: Ab 16 (Anmeldung mit 15 ½)
Fahrzeuge: Zweiräder bzw. Dreiräder mit maximal 11KW und 125ccm. Der Führerschein Klasse A1 ist der Einstieg in die Welt des Motorradfahrens. Du kannst dann mit 18 Jahren in die höhere Klasse A2 aufsteigen, da die Klasse A1 Teil des Stufenerwerbs ist.
Ausbildung: 14x Theorieunterricht, 14x praktische Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung
(beinhaltet AM)

A2


Alter: Ab 18 (Anmeldung mit 17 ½)
Fahrzeuge: Zweiräder bzw. Dreiräder mit maximal 35KW ohne Hubraumbegrenzung. Der Führerschein Klasse A2 ist die zweite Stufe in der Welt des Motorradfahrens. Du kannst dann mit 20 Jahren in die höchste Klasse A aufsteigen, da A2 Teil des Stufenerwerbs ist.
Ausbildung: 14x Theorieunterricht, 14x praktische Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung
Für den Fall, dass Du bereits in Besitz von A1 bist, musst Du nur 4 Fahrstunden und nur eine praktische Prüfung absolvieren.
(beinhaltet AM und A1)

A


Alter: Ab 24 (Anmeldung mit 23 ½); Bei Vorbesitz A2: Ab 21 (Anmeldung mit 20 ½)
Fahrzeuge: Zweiräder bzw. Dreiräder ohne Kraft- und Hubraumbegrenzung. Der Führerschein Klasse A ist der höchste Motorradführerschein, mit ihm darfst Du alle Motorräder fahren.
Ausbildung: 14x Theorieunterricht, 14x praktische Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung.
Bei zweijährigen Vorbesitz von A2 muss nur die praktische Prüfung absolviert werden.
(beinhaltet AM, A1 und A2)

B


Alter: Ab 18 (Anmeldung mit 17 ½); Begleitendes Fahren: ab 17 (Anmeldung mit 16 ½)
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zG, mit max. 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg zG, oder Anhänger und Auto zusammen nicht mehr als 3,5 Tonnen. Wenn Du Dich für das Begleitende Fahren ab 17 Jahren entscheidest darfst Du das Auto zusammen mit Deinem eingetragenden Begleitern sogar schon mit 17 fahren.
Ausbildung: 12x Theoriestunden, 12x praktische Fahrstunden,theoretische und eine praktische Prüfung
Zusätze zu B:
Als Zusätze zum Führerschein Klasse B kannst Du den Anhängerführerschein BE erwerben.
BE: Mit BE darfst Du einen Anhänger bis 3500 kg zG ziehen, es gibt keine Gespannbegrenzung. Es sind mindestens 6 Fahrstunden und eine praktische Prüfung erforderlich. Allerdings muss keine Theorieprüfung abgelegt werden.
(beinhaltet AM und L)

T


Alter: Ab 16 (Anmeldung mit 15 ½)
Fahrzeuge: Klasse T Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis max. 60 KM/H, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h. An diese Zugmaschinen darfst Du auch einen Anhänger anhängen.
Ausbildung: 18x Theoriestunden, praktische Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung

L


Alter: Ab 16 (Anmeldung mit 15 ½)
Fahrzeuge: „der kleinere Traktorenführerschein“ Klasse L Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis max. bbH 40 km/h, mit einem Anhänger maximal 25 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 25 km/h.
Ausbildung: 14x Theoriestunden, praktische Fahrstunden, theoretische Prüfung

C


Alter: Ab 21 (Anmeldung mit 20 ½); nach erfolgreicher Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung auch schon ab 18.
Fahrzeuge: LKW-Führerschein für Fahrzeuge über 3500 kg zG und max. 8 Personen außer dem Fahrer, Anhänger bis 750 kg
Ausbildung: Es sind Theoriestunden und Praxisstunden erforderlich sowie eine theoretische und praktische Prüfung

CE


Alter: Ab 21 (Es sei denn, Du befindest Dich in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf – dann kann die Altersbegrenzung auf 18 Jahre herabgesetzt werden.)
Was ist das?: schwere Last- und Sattelzüge, also Kombinationen aus einem Zugfahrzeug über 3.500 kg und einem Anhänger über 750 kg, ohne Gewichtsbeschränkung, Mindestalter 21 Jahre
Vorbesitz des Führerscheins Klasse B
Ausbildung: 6x Theorieunterricht, 10x praktische Fahrstunde, theoretische und praktische Prüfung